Gesetze / Krankenpflegegesetz KrPflG 2004 § 22 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Für die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.